Eine Leitsatzentscheidung ist eine gerichtliche Entscheidung (Urteil, Beschluss oder Verfügung) bei das Entscheidungsorgan selbst – zumeist wegen der Relevanz – die wesentliche Essenz der Entscheidung in einem Leitsatz verkürzt zusammenfasst. Insofern ist die Leitsatzentscheidung vom sog. Orientierungssatz zu unterscheiden, der von der Redaktion des Publikationsorgans formuliert wird. Der Leitsatz wird dem Urteil bei der Veröffentlichung vorangestellt. Er entfaltet in rechtlicher Hinsicht jedoch keine eigene Wirkung, weil er nicht der Entscheidung selbst, sondern deren Auslegung zuzuordnen ist. Im Gegensatz zu ihrer geringen formellen Bedeutung entfaltet die Leitsatzentscheidung hingegen oft große praktische Bedeutung, weil sie als Quasi-Richtlinie für die nachgeordneten Gerichte dient.
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