Wie wird die Gesund­heit in der Arbeits­welt gestärkt?

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Die Coro­na­pan­de­mie hat gezeigt, wie wich­tig fun­dier­te Erkennt­nis­se zur Sicher­heit und Gesund­heit in der Arbeits­welt sind. In der Ber­lin-Bran­den­bur­gi­schen Aka­de­mie der Wis­sen­schaf­ten in Ber­lin fand ges­tern des­halb die Auf­takt­ver­an­stal­tung für das Pro­gramm zur För­de­rung der For­schung und Leh­re im The­men­feld Gesund­heit in der Arbeits­welt (FoGA) statt. Mit dem gemein­sa­men Pro­gramm wol­len das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les und die Bun­des­an­stalt für Arbeits­schutz und Arbeits­me­di­zin (BAuA) die Leis­tungs­fä­hig­keit der For­schung zu Gesund­heit in der Arbeits­welt stärken.

Das FoGA-Pro­gramm zielt auf fünf Hand­lungs­fel­der ab:

  • Aus der COVID-19-Pan­de­mie ler­nen für eine bes­se­re Ver­net­zung von Primär‑, Sekun­där- und Tertiärprävention;
  • Prä­ven­ti­on im Betrieb – das betriebs­ärzt­li­che Han­deln weiterentwickeln;
  • Prä­ven­ti­ve Erwerbs­ver­laufs­ge­stal­tung unter Berück­sich­ti­gung der Vul­nerabi­li­tät ver­schie­de­ner Per­so­nen­grup­pen und der Viel­falt der Erwerbsbevölkerung;
  • Fle­xi­bi­li­sie­rung der Arbeits­welt – Chan­cen nut­zen, Risi­ken vermeiden;
  • Mit dem Wan­del Schritt hal­ten – die wis­sen­schaft­li­che Metho­dik fortentwickeln

Die men­schen­ge­rech­te Gestal­tung des Wan­dels der Arbeits­welt und die Nut­zung der in die­sem Wan­del lie­gen­den Chan­cen gehö­ren zu den zen­tra­len poli­ti­schen und gesell­schaft­li­chen Auf­ga­ben unse­rer Zeit. Betrie­be sind mehr denn je her­aus­ge­for­dert, den Schutz der Gesund­heit der Erwerbs­tä­ti­gen zu gewähr­leis­ten, zu för­dern und zu ihrer Wie­der­her­stel­lung bei­zu­tra­gen. So heißt es in der För­der­richt­li­nie zur „För­de­rung der For­schung und Leh­re zur Gesund­heit in der Arbeitswelt“

Ich fin­de es einen guten Ansatz und ein ehr­gei­zi­ges Vor­ha­ben. Vor allem den Punkt „Fle­xi­bi­li­sie­rung der Arbeits­welt“ wer­de ich im Auge behal­ten und hier in Kür­ze noch mal detail­lier­ter abhan­deln. Auf den Arbeits­märk­ten bezeich­net die Fle­xi­bi­li­sie­rung den Über­gang vom Nor­mal­ar­beits­ver­hält­nis mit fes­ten Arbeits­zei­ten, tarif­lich gere­gel­ten Gehäl­tern und Schutz vor Kün­di­gung zu einer Arbeits­ver­mark­tung, die ohne die­se fes­ten Rege­lun­gen aus­kommt. Sprich: Die Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer wür­den end­lich erwach­sen behandelt.

Bleibt fle­xi­bel!

Euer

Andre­as Galatas

Bild­rech­te Head­er­fo­to: © istockphoto.com/mixetto

#ibpAka­de­mie #kom­pe­tenz­ori­en­tier­te #Betriebs­rats­schu­lun­gen

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