Als Betriebsratsmitglied haben Sie das Recht, an Schulungen teilzunehmen, die Ihre Fähigkeiten zur Erfüllung Ihrer Aufgaben verbessern. Dieses Recht wird Ihnen durch die Betriebsverfassung und die Betriebsvereinbarung gewährt. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber und den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist, dass der Betriebsrat zuvor beschlossen hat, dass das Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnehmen soll. Wenn Sie an einer Schulung teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst die gewünschte Veranstaltung auswählen. Nachdem Sie die Veranstaltung ausgewählt haben, sollten Sie einen Beschluss des Betriebsrats über Ihre Teilnahme an der Schulung einholen. Sobald Sie den Beschluss erhalten haben, sollten Sie Ihren Arbeitgeber über Ihren Wunsch, an der Schulung teilzunehmen, informieren.
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Kündigungen in Deutschland – Was Arbeitnehmer wissen müssen
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Eine Kündigung ist ein einschneidendes Ereignis im Arbeitsleben eines jeden Arbeitnehmers. Sie bringt oft nicht nur finanzielle Unsicherheit, sondern auch emotionale Belastungen mit sich. Daher ist es entscheidend, die eigenen Rechte und die formalen Anforderungen einer Kündigung zu kennen, um sich im Ernstfall bestmöglich wehren zu können. In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen zum…
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Präsenz vs. Online: Wichtige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu Schulungsansprüchen des Betriebsrats
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Bildung ist ein Schlüssel zum Erfolg – und das gilt ganz besonders für die Arbeit von Betriebsräten. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) schafft nun Klarheit, wenn es um die Frage der Fortbildungsformate für Betriebsräte geht. Mit dem Beschluss vom 07.02.2024, Aktenzeichen 7 ABR 8/23, setzt das Gericht ein starkes Zeichen für die Bedeutung von…