Liebe Lesende, lieber Lesender,
kennst Du eigentlich schon unser ibp.Seminar Der Gesamtbetriebsrat und der Konzernbetriebsrat?
Erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist für jedes Unternehmen von großer Bedeutung. Der Betriebsrat wird von den Mitarbeitern eines Unternehmens gewählt und hat die Aufgabe, deren Interessen zu vertreten. Er hat als Gremium gegenüber dem Arbeitgeber umfassende Rechte, die von Rechten auf Auskunft über die Personalplanung bis hin zum aktiven Mitspracherecht bei Kündigungen reichen. Die Aktivitäten des Betriebsrats sind jedoch auf den Betrieb begrenzt, in dem er gewählt wurde. Entscheidungen auf der Ebene des Unternehmens betreffen die Beschäftigten jedoch ebenso wie Entscheidungen im eigenen Betrieb. So werden insbesondere wirtschaftliche und strukturelle Angelegenheiten auf Unternehmensebene entschieden. In Unternehmen mit mehr als einem Betriebsrat bzw. im Konzern mit mehreren Unternehmen sieht der Gesetzgeber daher die Bildung eines Gesamtbetriebsrats (GBR) bzw. eines Konzernbetriebsrats (KBR) vor, der diese Aufgabe wahrnimmt. So ist für Fragen, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte geregelt werden können, nicht der Betriebsrat, sondern der jeweilige GBR/KBR zuständig.
Um eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zu gewährleisten, ist es wichtig, dass das Unternehmen die Bildung und Zusammensetzung des GBR/KBR kennt. Hierzu zählen die Zusammensetzung, Anzahl der Mitglieder, wer in den GBR/KBR soll, die Amtszeit und die Abberufung von Mitgliedern. Auch die Geschäftsführung des GBR/KBR ist von großer Bedeutung. Hierzu zählen die Wahl des Vorsitzenden, die Aufgaben des Vorsitzenden, Sitzungen, Einladungen, Häufigkeit, Tagungsort, Beschlussfassung, die Bildung von Ausschüssen, Betriebsversammlungen, Freistellung, Büro, Arbeitsmaterial und Schulungen.
Die Zuständigkeit des GBR/KBR ist ein weiterer wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Hierzu zählen die Voraussetzungen, die Beauftragung durch den BR, Vorbehalte des BR, Gesamtbetriebsvereinbarungen, Betriebe ohne Betriebsrat und Streitigkeiten. Auch die Handlungsfelder des GBR/KBR sind von großer Bedeutung. Hierzu zählen allgemeine personelle Angelegenheiten, allgemeine soziale Angelegenheiten, wirtschaftliche Angelegenheiten, Interessensausgleich, Sozialplan, Beispiele für Betriebsvereinbarungen, Rahmenvereinbarungen und Ausgestaltungsmöglichkeiten durch die örtlichen Betriebsräte.
Zuletzt ist auch die Gesamt-/Konzernbetriebsvereinbarung von großer Bedeutung. Hierzu zählen die Grundsätze, der Geltungsbereich und die erzwingbare und freiwillige Mitbestimmung. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat erfordert eine gute Kenntnis der Zuständigkeiten und Handlungsfelder des GBR/KBR sowie eine gute Informationsgewinnung durch den Wirtschaftsausschuss. Es ist wichtig, den Betriebsrat nicht als Gegenspieler zu sehen, sondern als Partner, der die Interessen der Mitarbeiter vertritt. Eine gute Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist in jedem Fall im Interesse des Unternehmens und der Mitarbeiter.
All dies lernst und vertiefst Du in unserem beliebten ibp.Seminar Der Gesamtbetriebsrat und der Konzernbetriebsrat.
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Dein
Andreas Galatas
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