Der Gesamt­be­triebs­rat und der Konzernbetriebsrat

Erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Die Aktivitäten des Betriebsrats sind auf den Betrieb begrenzt, in dem er gewählt wurde. Entscheidungen auf der Ebene des Unternehmens betreffen die Beschäftigten jedoch ebenso wie Entscheidungen im eigenen Betrieb. So werden insbesondere wirtschaftliche und strukturelle Angelegenheiten auf Unternehmensebene entschieden. In Unternehmen mit mehr als einem Betriebsrat bzw. im Konzern mit mehreren Unternehmen sieht der Gesetzgeber daher die Bildung eines Gesamtbetriebsrats (GBR) bzw. eines Konzernbetriebsrats (KBR) vor, der diese Aufgabe wahrnimmt. So ist für Fragen, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte geregelt werden können, nicht der Betriebsrat, sondern der jeweilige GBR/KBR zuständig.

So werden insbesondere wirtschaftliche und strukturelle Angelegenheiten auf Unternehmensebene entschieden. In Unternehmen mit mehr als einem Betriebsrat bzw. im Konzern mit mehreren Unternehmen sieht der Gesetzgeber daher die Bildung eines Gesamtbetriebsrats (GBR) bzw. eines Konzernbetriebsrats (KBR) vor, der diese Aufgabe wahrnimmt. So ist für Fragen, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte geregelt werden können, nicht der Betriebsrat, sondern der jeweilige GBR/KBR zuständig. Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf der Zuständigkeit bzw. dem Handlungsfeld des GBR/KBR sowie der Informationsgewinnung durch den Wirtschaftsausschuss.

1. Bildung und Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats (GBR)/ Konzernbetriebsrat (KBR)

Zusammensetzung, Anzahl der Mitglieder; Wer muss – soll in den GBR/KBR?; Amtszeit; Abberufung Mitglieder

2. Geschäftsführung des GBR/KBR

Wahl des(r) Vorsitzenden; Aufgaben des(r) Vorsitzenden; Sitzungen, Einladungen, Häufigkeit, Tagungsort, Beschlussfassung; Bildung von Ausschüssen; Betriebsversammlung; Freistellung, Büro, Arbeitsmaterial, Schulungen

3. Zuständigkeit des GBR/KBR

Voraussetzung; Beauftragung durch BR; Vorbehalte des BR; Gesamtbetriebsvereinbarung; Betriebe ohne Betriebsrat; Streitigkeiten

4. Handlungsfelder des GBR/KBR

allgemeine personelle Angelegenheiten; allgemeine soziale Angelegenheiten; wirtschaftliche Angelegenheiten; Interessensausgleich; Sozialplan; Beispiele Betriebsvereinbarungen; Rahmenvereinbarungen; Ausgestaltungsmöglichkeiten durch die örtlichen Betriebsräte

5. Die Gesamt-/ Konzernbetriebsvereinbarung

Grundsätze; Geltungsbereich; erzwingbare und freiwillige Mitbestimmung

Nächste Termine

None found

Weitere Grundlagenseminare

Keinen passenden Seminartermin gefunden?

Kein Problem. Wir bieten sämtliche Seminarthemen auch als Individualschulung für Ihr Gremium an.

Aus unserem Magazin

Was sind eigent­lich Indi­vi­du­al­schu­lun­gen für Betriebsräte?

Die ibp.Akademie bie­tet Indi­vi­du­al­schu­lun­gen für Betriebs­rä­te an, die spe­zi­ell auf die Anfor­de­run­gen und Wün­sche eines Betriebs­rats­gre­mi­ums zuge­schnit­ten sind. Bei einer Indi­vi­du­al­schu­lung kön­nen das The­ma, die Dau­er, der Ter­min und das […]
Mehr erfahren Was sind eigent­lich Indi­vi­du­al­schu­lun­gen für Betriebsräte?
krankenschein per telefon

Tele­fo­ni­sche Krank­schrei­bung in Deutsch­land ab dem 7. Dezember?

In Deutsch­land steht eine signi­fi­kan­te Ände­rung im Gesund­heits­we­sen bevor: Die dau­er­haf­te Ein­füh­rung der Mög­lich­keit, sich tele­fo­nisch krank­schrei­ben zu las­sen. Die­se Neue­rung, die erst­mals wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie ein­ge­führt wur­de, könn­te ab […]
Mehr erfahren Tele­fo­ni­sche Krank­schrei­bung in Deutsch­land ab dem 7. Dezember?
opel

Fros­ti­ge Zei­ten bei Opel: Kal­te Arbeits­be­din­gun­gen in Rüs­sels­heim sor­gen für Unmut

In den Hal­len des Opel-Werks in Rüs­sels­heim herr­schen die­ser Tage nicht nur geschäf­ti­ges Trei­ben, son­dern auch unge­wöhn­lich kal­te Tem­pe­ra­tu­ren. Eine Situa­ti­on, die nicht nur für Unbe­ha­gen unter den Mit­ar­bei­tern sorgt, […]
Mehr erfahren Fros­ti­ge Zei­ten bei Opel: Kal­te Arbeits­be­din­gun­gen in Rüs­sels­heim sor­gen für Unmut