Betriebsratsmitglieder sollten an Schulungen teilnehmen, die ihnen die für die Ausübung ihres Amtes erforderlichen Kenntnisse vermitteln. Dazu gehören vor allem Rechtskenntnisse in den Bereichen Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht, aber auch andere Themen, die im Zusammenhang mit der Betriebsratsarbeit stehen, wie z.B. Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datenschutz, Gesprächsführung, Gesundheitsmanagement, Mobbing, Öffentlichkeitsarbeit, Personalplanung, Protokollführung, Rhetorik usw.
Die Teilnahme an solchen Schulungen ist nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich geregelt. Nach § 37 Abs. 6 BetrVG hat jedes Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an Schulungen, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Die Erforderlichkeit beurteilt sich nach dem konkreten Schulungsbedarf des Betriebsratsmitglieds und dem Schulungsinhalt. Der Arbeitgeber kann die Erforderlichkeit nur in Ausnahmefällen bestreiten.
Wir bieten Ihnen als Anbieter von Schulungen für Betriebsräte ein umfangreiches und qualitativ hochwertiges Seminarangebot zu verschiedenen Themenbereichen an. Unsere Seminare werden von kompetenten und praxiserfahrenen Referenten durchgeführt und richten sich an alle Betriebsratsmitglieder, unabhängig von deren Funktion im Betriebsrat. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl der passenden Schulung für Ihren individuellen Bedarf und unterstützen Sie bei der Anmeldung und der Abwicklung mit Ihrem Arbeitgeber.
Wenn Sie mehr über unsere Seminare erfahren möchten, besuchen Sie bitte unsere Website oder kontaktieren Sie uns per E‑Mail oder Telefon. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.