An wel­chen Schu­lun­gen soll­ten Betriebs­rats­mit­glie­der bzw. Betriebs­rä­te teilnehmen

An wel­chen Schu­lun­gen soll­ten Betriebs­rats­mit­glie­der bzw. Betriebs­rä­te teilnehmen

Betriebs­rats­mit­glie­der soll­ten an Schu­lun­gen teil­neh­men, die ihnen die für die Aus­übung ihres Amtes erfor­der­li­chen Kennt­nis­se ver­mit­teln. Dazu gehö­ren vor allem Rechts­kennt­nis­se in den Berei­chen Betriebs­ver­fas­sungs­recht und Arbeits­recht, aber auch ande­re The­men, die im Zusam­men­hang mit der Betriebs­rats­ar­beit ste­hen, wie z.B. Arbeits­zeit, Arbeits­schutz, Daten­schutz, Gesprächs­füh­rung, Gesund­heits­ma­nage­ment, Mob­bing, Öffent­lich­keits­ar­beit, Per­so­nal­pla­nung, Pro­to­koll­füh­rung, Rhe­to­rik usw.

Die Teil­nah­me an sol­chen Schu­lun­gen ist nicht nur sinn­voll, son­dern auch gesetz­lich gere­gelt. Nach § 37 Abs. 6 BetrVG hat jedes Betriebs­rats­mit­glied einen Anspruch auf bezahl­te Frei­stel­lung von der Arbeit für die Teil­nah­me an Schu­lun­gen, die für die Betriebs­rats­ar­beit erfor­der­lich sind. Die Erfor­der­lich­keit beur­teilt sich nach dem kon­kre­ten Schu­lungs­be­darf des Betriebs­rats­mit­glieds und dem Schu­lungs­in­halt. Der Arbeit­ge­ber kann die Erfor­der­lich­keit nur in Aus­nah­me­fäl­len bestreiten.

Wir bie­ten Ihnen als Anbie­ter von Schu­lun­gen für Betriebs­rä­te ein umfang­rei­ches und qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ges Semi­nar­an­ge­bot zu ver­schie­de­nen The­men­be­rei­chen an. Unse­re Semi­na­re wer­den von kom­pe­ten­ten und pra­xis­er­fah­re­nen Refe­ren­ten durch­ge­führt und rich­ten sich an alle Betriebs­rats­mit­glie­der, unab­hän­gig von deren Funk­ti­on im Betriebs­rat. Wir bera­ten Sie ger­ne bei der Aus­wahl der pas­sen­den Schu­lung für Ihren indi­vi­du­el­len Bedarf und unter­stüt­zen Sie bei der Anmel­dung und der Abwick­lung mit Ihrem Arbeitgeber.

Wenn Sie mehr über unse­re Semi­na­re erfah­ren möch­ten, besu­chen Sie bit­te unse­re Web­site oder kon­tak­tie­ren Sie uns per E‑Mail oder Tele­fon. Wir freu­en uns auf Ihre Anfrage. 

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