Bun­des­ta­rif­treue­ge­setz: Brau­chen wir fai­re Löh­ne für öffent­li­che Aufträge?

Bun­des­ta­rif­treue­ge­setz: Brau­chen wir fai­re Löh­ne für öffent­li­che Aufträge?

,

Soll­te der Staat eine Vor­bild­funk­ti­on bei der Bezah­lung von Arbeit­neh­mern ein­neh­men? Die Fra­ge nach einem Bun­des­ta­rif­treue­ge­setz, das fai­re Löh­ne bei öffent­li­chen Auf­trä­gen sicher­stel­len soll, spal­tet die Gemü­ter. Wäh­rend Befür­wor­ter dar­in einen wich­ti­gen Schritt zur Bekämp­fung von Lohn­dum­ping sehen, war­nen Kri­ti­ker vor Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen und einer unnö­ti­gen Belas­tung für Unter­neh­men. Das geplan­te Gesetz sieht vor, dass öffent­li­che Auf­trä­ge des Bun­des nur noch an Unter­neh­men ver­ge­ben wer­den, die ihre Beschäf­tig­ten nach Tarif­ver­trag bezah­len oder zumin­dest ein tarif­ähn­li­ches Ent­gelt zah­len. Doch wel­che Aus­wir­kun­gen hät­te ein sol­ches Gesetz auf die deut­sche Wirt­schaft und auf die Arbeits­be­din­gun­gen der betrof­fe­nen Arbeit­neh­mer? Wir beleuch­ten die Hin­ter­grün­de, Argu­men­te und poten­zi­el­len Fol­gen des Bun­des­ta­rif­treue­ge­set­zes. Die Rele­vanz des The­mas spie­gelt sich auch dar­in wider, dass Behör­den und Unter­neh­men ver­stärkt auf eID-Lösun­gen set­zen, um Pro­zes­se zu ver­ein­fa­chen und zu beschleunigen.

Was ist das Bundestariftreuegesetz?

Das Bun­des­ta­rif­treue­ge­setz zielt dar­auf ab, fai­re Löh­ne und Arbeits­be­din­gun­gen bei der Ver­ga­be öffent­li­cher Auf­trä­ge des Bun­des zu gewähr­leis­ten. Es ver­pflich­tet Unter­neh­men, die sich um sol­che Auf­trä­ge bewer­ben, zur Ein­hal­tung von Tarif­ver­trä­gen oder zur Zah­lung tarif­ähn­li­cher Löh­ne. Damit soll Lohn­dum­ping ver­hin­dert und die Attrak­ti­vi­tät tarif­ge­bun­de­ner Arbeits­ver­hält­nis­se gestärkt wer­den. Laut dem Kli­emt Arbeits­recht Blog müs­sen sich Unter­neh­men, die sich um öffent­li­che Auf­trä­ge bewer­ben, auf neue Anfor­de­run­gen ein­stel­len, um die Tarif­treue nach­zu­wei­sen. Das Gesetz soll sicher­stel­len, dass fai­re Löh­ne wie­der die Regel wer­den.
Quel­le: Bun­des­ta­rif­treue­ge­setz in Pla­nung – Was Unter­neh­men jetzt zu … – Infor­ma­tio­nen zum geplan­ten Gesetz und sei­nen Aus­wir­kun­gen auf Unternehmen.

Argu­men­te der Befürworter

Befür­wor­ter des Bun­des­ta­rif­treue­ge­set­zes argu­men­tie­ren, dass es einen wich­ti­gen Bei­trag zur Stär­kung der Tarif­bin­dung und zur Bekämp­fung von Lohn­dum­ping leis­tet. Sie beto­nen, dass der Staat eine Vor­bild­funk­ti­on bei der Bezah­lung von Arbeit­neh­mern habe und fai­re Löh­ne ein wich­ti­ger Fak­tor für sozia­le Gerech­tig­keit sei­en. Zudem wür­den tarif­ge­bun­de­ne Unter­neh­men durch das Gesetz gestärkt, was sich posi­tiv auf die Qua­li­tät der ange­bo­te­nen Leis­tun­gen aus­wir­ken kön­ne. Die DGB-Che­fin Fahi­mi betont, dass mit der Tarif­treue öffent­li­cher Auf­trä­ge ein Teil des Dum­ping­wett­be­werbs auf Kos­ten der Beschäf­tig­ten been­det wird, was zu bes­se­ren Löh­nen im öffent­li­chen Sek­tor und mehr Arbeit­neh­mer­rech­te führt.
Quel­le: DGB-Che­fin Fahi­mi: Arbeits­mi­nis­ter setzt kla­re Signa­le für fai­re Löh­ne – Pres­se­mit­tei­lung des DGB zur Unter­stüt­zung des Bundestariftreuegesetzes.

Kri­tik und Bedenken

Kri­ti­ker des Bun­des­ta­rif­treue­ge­set­zes befürch­ten Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen und eine Benach­tei­li­gung klei­ner und mitt­le­rer Unter­neh­men (KMU), die oft nicht tarif­ge­bun­den sind. Sie argu­men­tie­ren, dass das Gesetz zu höhe­ren Kos­ten­stei­ge­rung für öffent­li­che Auf­trä­ge füh­ren und die Fle­xi­bi­li­tät der Unter­neh­men ein­schrän­ken könn­te. Ins­be­son­de­re wird die Defi­ni­ti­on von „tarif­ähn­li­che Löh­ne“ als unklar bemän­gelt, was zu Rechts­un­si­cher­heit im Ver­ga­be­recht füh­ren kann. Es wird befürch­tet, dass Unter­neh­men, die nicht in der Lage sind, die gefor­der­ten Löh­ne zu zah­len, von der Ver­ga­be aus­ge­schlos­sen wer­den, was die Viel­falt der Anbie­ter redu­ziert und letzt­lich die Qua­li­tät der Leis­tun­gen beein­träch­ti­gen könn­te. Zudem wird argu­men­tiert, dass bestehen­de Geset­ze und Kon­troll­me­cha­nis­men aus­rei­chend sei­en, um Lohn­dum­ping zu verhindern.

Aus­wir­kun­gen auf Unternehmen

Für Unter­neh­men bedeu­tet das Bun­des­ta­rif­treue­ge­setz, dass sie sich stär­ker mit den gel­ten­den Tarif­ver­trä­ge aus­ein­an­der­set­zen müs­sen, wenn sie sich um öffent­li­che Auf­trä­ge bewer­ben wol­len. Sie müs­sen ent­we­der tarif­ge­bun­den sein oder nach­wei­sen, dass sie ihren Beschäf­tig­ten tarif­ähn­li­che Löh­ne zah­len. Dies kann zu einem höhe­rem admi­nis­tra­ti­ven Auf­wand füh­ren, da Unter­neh­men detail­lier­te Nach­wei­se erbrin­gen müs­sen, um die Com­pli­ance mit dem Gesetz zu gewähr­leis­ten. Gege­be­nen­falls ent­ste­hen auch höhe­re Per­so­nal­kos­ten, wenn Löh­ne ange­gli­chen oder erhöht wer­den müs­sen. Es ist daher rat­sam, dass Unter­neh­men ihre Ver­gü­tungs­struk­tu­ren und ihre Teil­nah­me an Aus­schrei­bungen über­prü­fen und gege­be­nen­falls anpas­sen, um wei­ter­hin wett­be­werbs­fä­hig zu blei­ben. Die Tarif­bin­dung wird somit zu einem ent­schei­den­den Fak­tor für die Teil­nah­me an öffent­li­chen Ausschreibungen.

Die Rol­le der Gewerkschaften

Gewerk­schaf­ten spie­len eine zen­tra­le Rol­le bei der For­de­rung nach und der Gestal­tung von Tarif­treue­ge­set­zen. Sie set­zen sich für fai­re Löh­ne und gute Arbeits­be­din­gun­gen ein und wir­ken dar­auf hin, dass öffent­li­che Auf­trä­ge nur an Unter­neh­men ver­ge­ben wer­den, die die­se Stan­dards ein­hal­ten. Durch Tarif­ver­hand­lun­gen und Lob­by­ar­beit tra­gen sie dazu bei, die Arbeit­neh­mer­inter­es­sen zu ver­tre­ten und die Bedeu­tung der Tarif­au­to­no­mie zu stär­ken. Sie for­dern eine stär­ke­re Mit­be­stim­mung der Beschäf­tig­ten und eine geleb­te Sozi­al­part­ner­schaft, um sicher­zu­stel­len, dass die Vor­tei­le des Bun­des­ta­rif­treue­ge­set­zes tat­säch­lich bei den Arbeit­neh­mern ankom­men. Gewerk­schaf­ten sehen das Gesetz als ein wich­ti­ges Instru­ment, um den Ein­fluss von Tarif­ver­trä­gen zu stär­ken und einen fai­ren Wett­be­werb um öffent­li­che Auf­trä­ge zu gewährleisten.

Alter­na­ti­ven und Ergänzungen

Neben dem Bun­des­ta­rif­treue­ge­setz gibt es auch ande­re Ansät­ze, um fai­re Löh­ne und Arbeits­be­din­gun­gen zu för­dern. Eine wich­ti­ge Säu­le ist die Stär­kung der Tarif­au­to­no­mie, also des Rechts von Arbeit­ge­bern und Gewerk­schaf­ten, Löh­ne und Arbeits­be­din­gun­gen ohne staat­li­che Ein­mi­schung aus­zu­han­deln. Die För­de­rung von Bran­chen­min­dest­löh­nen kann eben­falls dazu bei­tra­gen, Lohn­dum­ping zu ver­hin­dern und ein ange­mes­se­nes Lohn­ni­veau sicher­zu­stel­len. Des Wei­te­ren ist die Ver­bes­se­rung der Kon­troll­me­cha­nis­men zur Ein­hal­tung bestehen­der Geset­ze von gro­ßer Bedeu­tung. Dazu gehört bei­spiels­wei­se die Bekämp­fung von Schein­selbst­stän­dig­keit und die Stär­kung der Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS). Eine Kom­bi­na­ti­on ver­schie­de­ner Maß­nah­men, die sowohl auf die Stär­kung der Tarif­bin­dung als auch auf die Durch­set­zung von Sozi­al­stan­dards abzie­len, könn­te ziel­füh­rend sein, um die Arbeits­be­din­gun­gen nach­hal­tig zu ver­bes­sern und für mehr Nach­hal­tig­keit und Com­pli­ance zu sorgen.

Fazit

Das Bun­des­ta­rif­treue­ge­setz ist ein kom­ple­xes The­ma mit weit­rei­chen­den Aus­wir­kun­gen. Ob es tat­säch­lich zu mehr Fair­ness und bes­se­ren Arbeits­be­din­gun­gen bei öffent­li­chen Auf­trä­gen füh­ren wird, bleibt abzu­war­ten. Eine sorg­fäl­ti­ge Umset­zung und eine kon­ti­nu­ier­li­che Eva­lu­ie­rung sind ent­schei­dend, um die gewünsch­ten Zie­le zu errei­chen und nega­ti­ve Fol­gen zu mini­mie­ren. Der Dis­kurs über fai­re Löh­ne und die Rol­le des Staa­tes als Auf­trag­ge­ber wird jedoch wei­ter­ge­hen, da es sich um ein zen­tra­les Anlie­gen für eine gerech­te und sozia­le Gesell­schaft handelt.

Ebenfalls lesenswert

  • Bun­des­ta­rif­treue­ge­setz: Brau­chen wir fai­re Löh­ne für öffent­li­che Aufträge?

    Mit­be­stim­mung im Arbeits­schutz: Rech­te des Betriebs­rats bei der Gefährdungsbeurteilung

    |

    Rechte des Betriebsrats bei der Gefährdungsbeurteilung: Gesetze, Rechte, Gestaltung, Konflikte & Praxisbeispiele für mehr Sicherheit.

  • Bun­des­ta­rif­treue­ge­setz: Brau­chen wir fai­re Löh­ne für öffent­li­che Aufträge?

    Unsi­cher­heit als Chan­ce: Stra­te­gien für Wett­be­werbs­vor­tei­le in vola­ti­len Zeiten

    |

    Strategien für Wettbewerbsvorteile in volatilen Zeiten. Resilienz, Innovation und agile Führung als Schlüssel zum Erfolg.

  • Bun­des­ta­rif­treue­ge­setz: Brau­chen wir fai­re Löh­ne für öffent­li­che Aufträge?

    ESG und betrieb­li­che Mit­be­stim­mung: Rech­te, Pflich­ten und Gestaltungsmöglichkeiten

    |

    Entdecken Sie Rechte & Pflichten der betrieblichen Mitbestimmung bei ESG. Gestaltungsmöglichkeiten für erfolgreiche Umsetzung.