Neu­es BAG-Urteil zur Lohn­fort­zah­lung im Krank­heits­fall: Was bedeu­tet das für Arbeit­neh­mer und Arbeitgeber

,

Das Urteil des Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) vom 18. Janu­ar 2023 (5 AZR 93/22), deren Ent­schei­dungs­grün­de vor kur­zem ver­öf­fent­licht wur­den, befasst sich mit der Dar­le­gungs­last bei Fort­set­zungs­er­kran­kun­gen und kon­kre­ti­siert die Anfor­de­run­gen an Arbeit­neh­mer, wenn die­se über den gesetz­li­chen Ent­gelt­fort­zah­lungs­zeit­raum hin­aus Kran­ken­geld beanspruchen.

Arbeit­neh­mer, die wäh­rend einer fort­lau­fen­den Erkran­kung län­ger als sechs Wochen arbeits­un­fä­hig sind, müs­sen nach­wei­sen, dass es sich um eine neue Erkran­kung han­delt, um wei­ter­hin Anspruch auf Ent­gelt­fort­zah­lung zu haben. Das BAG hat klar­ge­stellt, dass hier­bei eine abge­stuf­te Dar­le­gungs­last gilt, wel­che detail­lier­te Nach­wei­se vom Arbeit­neh­mer ver­langt. Dies stellt sicher, dass Arbeit­ge­ber nicht unbe­rech­tigt über den gesetz­li­chen Zeit­raum hin­aus zur Zah­lung ver­pflich­tet werden.

Hin­ter­grund und Entscheidungsgründe

Tat­be­stand

Der Klä­ger arbei­te­te bei der Beklag­ten in der Gepäck­ab­fer­ti­gung und mach­te Ent­gelt­fort­zah­lung für zehn Arbeits­ta­ge im Zeit­raum vom 18. August 2020 bis zum 23. Sep­tem­ber 2020 gel­tend. Die Beklag­te ver­wei­ger­te die Zah­lung mit der Begrün­dung, dass die Erkran­kun­gen des Klä­gers Fort­set­zungs­er­kran­kun­gen sei­en und daher kein Anspruch auf wei­te­re Ent­gelt­fort­zah­lung bestehe.

Dar­le­gungs­last des Arbeitnehmers

Das BAG beton­te, dass der Arbeit­neh­mer zunächst ärzt­li­che Beschei­ni­gun­gen vor­le­gen muss, die das Vor­lie­gen einer neu­en Erkran­kung bele­gen. Reicht dies dem Arbeit­ge­ber nicht aus und bestrei­tet die­ser das Vor­lie­gen einer neu­en Erkran­kung, muss der Arbeit­neh­mer kon­kret dar­le­gen, wel­che gesund­heit­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen vor­la­gen und wie die­se sei­ne Arbeits­fä­hig­keit beein­träch­tigt haben​.

Daten­schutz und Persönlichkeitsrechte

Die Offen­le­gung von Gesund­heits­da­ten stellt einen Ein­griff in das Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung dar. Das BAG argu­men­tier­te jedoch, dass die­ser Ein­griff ver­hält­nis­mä­ßig sei, um einen gerech­ten Pro­zess zu gewähr­leis­ten. Der Schutz des Arbeit­ge­bers und die Gewähr­leis­tung eines fai­ren Ver­fah­rens recht­fer­ti­gen die Offen­le­gung der Krank­heits­ur­sa­chen durch den Arbeitnehmer​.

Aus­wir­kun­gen für Arbeit­neh­mer und Arbeitgeber

Arbeit­neh­mer müs­sen sich bewusst sein, dass sie im Streit­fall detail­lier­te Infor­ma­tio­nen über ihre gesund­heit­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen und deren Aus­wir­kun­gen auf ihre Arbeits­fä­hig­keit lie­fern müs­sen. Dies kann auch die Ent­bin­dung von der ärzt­li­chen Schwei­ge­pflicht umfas­sen, um den Anspruch auf Ent­gelt­fort­zah­lung nach sechs Wochen Arbeits­un­fä­hig­keit zu sichern​.

Arbeit­ge­ber hin­ge­gen haben das Recht, detail­lier­te Nach­wei­se zu ver­lan­gen und kön­nen eine wei­te­re Ent­gelt­fort­zah­lung ver­wei­gern, wenn der Arbeit­neh­mer die­sen Nach­weis nicht erbringt. Dies hilft, unbe­rech­tig­te Ansprü­che abzu­weh­ren und sichert die wirt­schaft­li­che Belas­tung durch Ent­gelt­fort­zah­lun­gen ab.

Fazit

Das Urteil des BAG vom 18. Janu­ar 2023 ver­deut­licht die hohen Anfor­de­run­gen an die Dar­le­gungs­last von Arbeit­neh­mern bei fort­ge­setz­ter Arbeits­un­fä­hig­keit. Es stärkt die Rech­te der Arbeit­ge­ber und sorgt für Klar­heit in Bezug auf die Nach­weis­pflich­ten bei Fortsetzungserkrankungen.

Ebenfalls lesenswert

  • Semi­nar der Woche: AR 2 – Arbeits­recht Teil 2

    Semi­nar der Woche: AR 2 – Arbeits­recht Teil 2

    |

    Arbeitsrecht vertiefen und sicher anwenden! Im Seminar „AR 2 – Arbeitsrecht Teil 2“ lernst du alles über Kündigungsschutz, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen und betriebliche Mitbestimmung. Jetzt anmelden und dein Wissen erweitern!

  • Daim­ler Truck: Betriebs­rat unter Druck – Was bedeu­ten die geplan­ten Ein­spa­run­gen für die Beschäftigten?

    Daim­ler Truck: Betriebs­rat unter Druck – Was bedeu­ten die geplan­ten Ein­spa­run­gen für die Beschäftigten?

    |

    Daimler Truck plant Einsparungen in Höhe von einer Milliarde Euro bis 2030 – doch was bedeutet das für die Beschäftigten? Der Betriebsrat fordert Transparenz und Alternativen zum Stellenabbau. Erfahre, welche Maßnahmen diskutiert werden, welche Best Practices es gibt und wie Betriebsräte aktiv werden können. Jetzt mehr lesen!

  • Con­ti­nen­tal: Betriebs­rat im Kri­sen­mo­dus – Was kön­nen Betriebs­rä­te aus aktu­el­len Ent­wick­lun­gen lernen?

    Con­ti­nen­tal: Betriebs­rat im Kri­sen­mo­dus – Was kön­nen Betriebs­rä­te aus aktu­el­len Ent­wick­lun­gen lernen?

    |

    Aktu­ell steht Con­ti­nen­tal vor einer der größ­ten Her­aus­for­de­run­gen der letz­ten Jah­re. Mas­sen­ent­las­sun­gen, Stand­ort­schlie­ßun­gen und eine geplan­te Abspal­tung der Auto­zu­lie­fe­rer-Spar­te sor­gen für Unru­he – nicht nur inner­halb des Unter­neh­mens, son­dern in der gesam­ten Auto­mo­bil­in­dus­trie. Der Betriebs­rat und die IG Metall sind gefor­dert, Lösun­gen für die tau­sen­den von betrof­fe­nen Arbeit­neh­mern zu finden. Doch was kön­nen ande­re Betriebs­rä­te…