Die Bildung einer Holding, Betriebsaufspaltungen, Schaffung neuer Organisationsstrukturen, Outsourcing bzw. die Verlagerung von Tätigkeiten in das Ausland sind Themen, mit denen sich immer mehr Betriebsräte im Rahmen ihrer täglichen Arbeit auseinandersetzen müssen.
In diesem Zusammenhang erlangen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Umwandlungsgesetzes oftmals ebenso Bedeutung wie die des BetrVG. Diese komplexe Materie stellt jeden verantwortungsvollen Betriebsrat vor erhebliche Probleme. In diesem Seminar werden Ihnen die oben genannten Vorschriften praxisnah erläutert. Sie werden in die Lage versetzt, auch schleichende Änderungsprozesse zu erfassen. Weiterhin werden die individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Folgen einer Umstrukturierung dargestellt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die inhaltliche Gestaltung und Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan.
Aufspaltung/Abspaltung/Ausgliederung/Verschmelzung; Betriebsänderung/Betriebsübergang; Überblick über individualrechtliche und kollektivrechtliche Folgen
Personalabbau, Stilllegung, Verlagerung; Spaltung und Zusammenschluss von Betrieben; neue Organisationsformen; neue Arbeitsmethoden
rechtzeitige Information des Betriebsrats; Sachverständige und Berater; Interessenausgleich; Sozialplan; Nachteilsausgleichsanspruch
Regelung des § 613 a BGB; Folgen des Übergangs für Tarife, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge; Informationspflichten des Arbeitgebers; Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer
betriebsbedingte Kündigung § 1 KschG; die Sozialauswahl; Auswahlrichtlinien § 95 BetrVG; die Anhörung des Betriebsrats; Zustimmung/Widerspruch/Bedenken
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Kein Problem. Wir bieten sämtliche Seminarthemen auch als Individualschulung für Ihr Gremium an.