§ 2 BetrVG

§ 2 BetrVG regelt die Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Beide Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig zu unterstützen und gemeinsam Lösungen im Interesse des Betriebs zu finden. Die Vorschrift betont die Bedeutung von Offenheit, Respekt und konstruktivem Dialog. Ziel ist es, Konflikte zu vermeiden und eine produktive Arbeitsatmosphäre zu schaffen.