§ 613a BGB

Bei § 613a BGB handelt es sich um eine gesetzliche Regelung im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die die Rechte und Pflichten bei Betriebsübergängen regelt. Diese Vorschrift schützt die Arbeitnehmer, indem sie sicherstellt, dass ihre Arbeitsverhältnisse im Falle eines Betriebsübergangs auf den neuen Inhaber des Betriebs übergehen.