§ 613a BGB
Bei § 613a BGB handelt es sich um eine gesetzliche Regelung im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die die Rechte und Pflichten bei Betriebsübergängen regelt. Diese Vorschrift schützt die Arbeitnehmer, indem sie sicherstellt, dass ihre Arbeitsverhältnisse im Falle eines Betriebsübergangs auf den neuen Inhaber des Betriebs übergehen.
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Strategien und Herausforderungen für Betriebsräte bei Betriebsübergängen
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Der Betriebsübergang stellt eine signifikante Herausforderung in der Arbeitswelt dar, insbesondere für die Betriebsräte, die die Interessen der Arbeitnehmer vertreten. Dieser Artikel beleuchtet die Bedeutung von Betriebsübergängen und deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmervertretungen. Im Fokus steht die rechtliche Grundlage, speziell § 613a BGB und § 21a Abs. 2 BetrVG, die den Rahmen für die Mitbestimmungsrechte…