§ 9 BetrVG
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Flexibilität im Fokus: Rechtsprechung stärkt betriebliche Mitbestimmung trotz Kandidatenmangel
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Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts markiert einen bedeutenden Wendepunkt im Verständnis und in der Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes in Deutschland. Diese richterliche Klarstellung, dass Betriebsratswahlen auch bei einer geringeren Anzahl von Kandidaten als gesetzlich vorgeschrieben gültig sind, unterstützt die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit des Gesetzes an praktische Betriebssituationen und hat weitreichende Implikationen für die betriebliche Mitbestimmung. Hintergrund…