1 TaBVGa 4/22

Das Aktenzeichen „1 TaBVGa 4/22“ bezeichnet ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg aus einem Eilverfahren zum kollektiven Arbeitsrecht im Jahr 2022. In diesem speziellen Fall ging es um den Versuch des Lieferdienstes Gorillas, eine laufende Betriebsratswahl per einstweiliger Verfügung aufgrund einer Unternehmensumstrukturierung zu stoppen. Das Gericht wies diesen Antrag ab und entschied, dass eine Wahl nur bei einer offensichtlichen Nichtigkeit abgebrochen werden darf, um das demokratische Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer zu schützen. Die Entscheidung stärkte damit die Hürden gegen den gerichtlichen Abbruch von Betriebsratswahlen durch Arbeitgeber.