3 BV 11/14
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Kostengünstigere Inhouse-Schulung statt externer Seminarteilnahme (3 BV 11/14)
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Das Arbeitsgericht (ArbG) Trier hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass Unternehmen die Möglichkeit haben, kostengünstigere Inhouse-Schulungen für Betriebsräte anzubieten, anstatt diese zu externen Seminaren zu schicken. Diese Entscheidung eröffnet Unternehmen neue Perspektiven in der Gestaltung ihrer Schulungsstrategien und könnte erhebliche Kosteneinsparungen mit sich bringen. Im Urteil 3 BV 11/14 wurde detailliert dargelegt, unter welchen…