Amtszeitende

Amts­zei­ten­de bezeich­net den Zeit­punkt, an dem die Amts­pe­ri­ode einer gewähl­ten oder ernann­ten Per­son endet. Dies kann durch regu­lä­res Ablau­fen der Amts­zeit, Rück­tritt, Abwahl oder ande­re recht­li­che Grün­de erfol­gen. In Gre­mi­en wie dem Betriebs­rat ist das Amts­zei­ten­de oft gesetz­lich gere­gelt und mar­kiert den Über­gang zur nächs­ten Wahl­pe­ri­ode. Nach dem Amts­zei­ten­de erlö­schen die mit dem Amt ver­bun­de­nen Rech­te und Pflich­ten, sofern kei­ne Über­gangs­re­ge­lun­gen bestehen.


  • Betriebs­rats­schu­lung: Anspruch kurz vor Wahl und Amtszeitende

    Betriebs­rats­schu­lung: Anspruch kurz vor Wahl und Amtszeitende

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