Amtszeitende
Amtszeitende bezeichnet den Zeitpunkt, an dem die Amtsperiode einer gewählten oder ernannten Person endet. Dies kann durch reguläres Ablaufen der Amtszeit, Rücktritt, Abwahl oder andere rechtliche Gründe erfolgen. In Gremien wie dem Betriebsrat ist das Amtszeitende oft gesetzlich geregelt und markiert den Übergang zur nächsten Wahlperiode. Nach dem Amtszeitende erlöschen die mit dem Amt verbundenen Rechte und Pflichten, sofern keine Übergangsregelungen bestehen.
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Betriebsratsschulung: Anspruch kurz vor Wahl und Amtszeitende
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