Anfechtung

Bei einer Anfechtung handelt es sich um eine juristische Erklärung, mit der ein Vertrag, eine Willenserklärung oder ein anderer Rechtsakt nachträglich für unwirksam erklärt werden kann. Durch eine Anfechtung wird also versucht, einen Rechtsakt rückgängig zu machen. Dies kann beispielsweise aufgrund von Irrtum, Täuschung, Drohung oder einer anderen Form der Willensbeeinflussung erfolgen. Die Anfechtung ist ein Rechtsmittel, das in bestimmten Fällen zur Verfügung steht, um dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, einen ungültigen oder unfair zustande gekommenen Vertrag oder andere Rechtsakte anzufechten und ihre Rechtswirkungen aufzuheben.