Arbeitnehmendenvertretung

Die Arbeit­neh­men­den­ver­tre­tung bezeich­net eine Orga­ni­sa­ti­on oder Grup­pe von Arbeit­neh­mern, die dazu dient, die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten gegen­über dem Arbeit­ge­ber zu ver­tre­ten. Sie hat die Auf­ga­be, die Rech­te und Belan­ge der Arbeit­neh­mer zu schüt­zen und zu för­dern, bei­spiels­wei­se durch Ver­hand­lun­gen über Arbeits­be­din­gun­gen, Löh­ne und Sozi­al­leis­tun­gen. Die Arbeit­neh­men­den­ver­tre­tung kann in Form von Betriebs­rä­ten, Gewerk­schaf­ten oder ande­ren arbeit­neh­mer­ori­en­tier­ten Orga­ni­sa­tio­nen auftreten.


  • Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung im Auf­sichts­rat: Was Sie wis­sen müssen

    Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung im Auf­sichts­rat: Was Sie wis­sen müssen

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    Der Auf­sichts­rat ist ein Pflicht­or­gan in vie­len deut­schen Unter­neh­men, das die Geschäfts­füh­rung über­wacht und berät. Doch wer sitzt eigent­lich im Auf­sichts­rat und wie wer­den sie gewählt? Und wel­che Rol­le und wel­che Rech­te haben die Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter im Aufsichtsrat? Die Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung im Auf­sichts­rat ist ein wich­ti­ger Bestand­teil der deut­schen Unter­neh­mens­mit­be­stim­mung, die dar­auf abzielt, das Unter­neh­men im Unter­neh­mens­in­ter­es­se…