Arbeitsgericht Trier

Das Arbeitsgericht Trier ist ein Gericht der ersten Instanz innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in der rheinland-pfälzischen Stadt Trier. Seine örtliche Zuständigkeit erstreckt sich auf die kreisfreie Stadt Trier sowie die Landkreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm und Vulkaneifel. Es entscheidet über Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie über Angelegenheiten des kollektiven Arbeitsrechts, wie etwa Betriebsratswahlen. Als Teil der Landesjustiz ist es dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz untergeordnet.


  • Kostengünstigere Inhouse-Schulung statt externer Seminarteilnahme (3 BV 11/14)

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    Kostengünstigere Inhouse-Schulung statt externer Seminarteilnahme (3 BV 11/14)

    Das Arbeitsgericht (ArbG) Trier hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass Unternehmen die Möglichkeit haben, kostengünstigere Inhouse-Schulungen für Betriebsräte anzubieten, anstatt diese zu externen Seminaren zu schicken. Diese Entscheidung eröffnet Unternehmen neue Perspektiven in der Gestaltung ihrer Schulungsstrategien und könnte erhebliche Kosteneinsparungen mit sich bringen. Im Urteil 3 BV 11/14 wurde detailliert dargelegt, unter welchen…