Betriebsausschuss

Der Betriebsausschuss ist ein gesetzlich vorgeschriebener Unterausschuss des Betriebsrats, der in Gremien ab neun Mitgliedern zwingend gebildet werden muss. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die laufenden Geschäfte des Betriebsrats zu führen und dessen Sitzungen sowie Beschlüsse inhaltlich vorzubereiten. Durch die Übernahme administrativer Tätigkeiten entlastet er das Gesamtgremium und sorgt für eine effizientere Organisation der täglichen Betriebsratsarbeit. Er setzt sich aus dem Betriebsratsvorsitzenden, dessen Stellvertreter sowie weiteren gewählten Mitgliedern des Betriebsrats zusammen.