Betriebsbedingte Entlassung

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse beendet, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Die Ursachen können entweder intern durch Umstrukturierungen oder extern durch einen massiven Auftragsrückgang sowie wirtschaftliche Krisen bedingt sein. Vor dem Ausspruch der Kündigung muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchführen, bei der soziale Kriterien wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und Unterhaltspflichten berücksichtigt werden. Zudem ist die Kündigung nur zulässig, wenn im Unternehmen kein anderer freier Arbeitsplatz für eine Weiterbeschäftigung zur Verfügung steht.


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    Kündigung und Abfindung: In welchen Fällen Sie Anspruch haben

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