Betriebsparteien sind die im Betrieb handelnden Parteien, insbesondere Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie vertreten unterschiedliche Interessen, arbeiten jedoch gemeinsam an Lösungen für betriebliche Herausforderungen. Die Zusammenarbeit der Betriebsparteien ist gesetzlich geregelt und soll konstruktiv, respektvoll und im Sinne des Betriebs erfolgen. Ziel ist es, eine produktive und konfliktfreie Arbeitsatmosphäre zu schaffen.

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Die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 2, § 74 BetrVG): Pflichten, rechtliche Grundlagen und strategische Tipps für BR und Personalleitung.