Eine Betriebsratswahl ist ein demokratisches Verfahren, bei dem die Beschäftigten eines Unternehmens ihre gesetzliche Interessenvertretung wählen. Diese Wahlen finden regulär alle vier Jahre statt und setzen voraus, dass der Betrieb mindestens fünf wahlberechtigte Mitarbeiter beschäftigt. Grundlage für die Durchführung sowie die anschließenden Rechte des Gremiums ist das Betriebsverfassungsgesetz. Ziel der Wahl ist es, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten gegenüber dem Arbeitgeber sicherzustellen.

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