Betriebsratsbeschluss

Ein Betriebs­rats­be­schluss ist eine ver­bind­li­che Ent­schei­dung, die vom Betriebs­rat eines Unter­neh­mens getrof­fen wird. Dabei han­delt es sich um eine demo­kra­ti­sche Ent­schei­dung, die im Inter­es­se der Arbeit­neh­mer getrof­fen wird und ihre Rech­te und Inter­es­sen schützt. Ein Betriebs­rats­be­schluss kann bei­spiels­wei­se die Ein­füh­rung neu­er Arbeits­re­geln, Tarif­ver­hand­lun­gen oder die Geneh­mi­gung von Betriebs­ver­ein­ba­run­gen umfas­sen. Er ist recht­lich bin­dend und muss von allen Mit­ar­bei­tern und dem Arbeit­ge­ber beach­tet werden.


  • BAG: Kei­ne Anscheins­voll­macht bei Betriebsvereinbarungen

    BAG: Kei­ne Anscheins­voll­macht bei Betriebsvereinbarungen

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    Eigent­lich ist im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz klar gere­gelt, wie ein Betriebs­rats­be­schluss gefasst wird: Die Betriebs­rats­mit­glie­der wer­den vom Vor­sit­zen­den zu einer Sit­zung ein­ge­la­den. In der Ein­la­dung wer­den die Tages­ord­nungs­punk­te genannt und die Mit­glie­der stim­men dann zusam­men über die zu beschlie­ßen­den Din­ge ab (§ 29 Abs. 2 BetrVG und § 33 Abs. 1 BetrVG). Auch eine nach­träg­li­che Beschluss­fas­sung ist…