Betriebsratsgröße

Die Betriebsratsgröße beschreibt die gesetzlich festgelegte Anzahl der Mitglieder eines Betriebsrats in einem Unternehmen oder Betrieb. Die genaue Mitgliederzahl richtet sich nach der Anzahl der in der Regel beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmer gemäß den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes. Dabei gilt ein gestaffeltes System, bei dem die Größe des Gremiums mit zunehmender Belegschaftsstärke ansteigt. Die Spanne reicht von einer Person in Kleinstbetrieben ab fünf Beschäftigten bis hin zu großen Gremien mit mehreren Dutzend Mitgliedern in Großunternehmen.