Betriebsratsrechte
“Betriebsratsrechte” beziehen sich auf die gesetzlich festgelegten Rechte und Befugnisse eines Betriebsrates, die dazu dienen, die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Dies beinhaltet Informations‑, Beratungs‑, Mitbestimmungs- und Vetorechte in verschiedenen betrieblichen Angelegenheiten. Die Ausübung dieser Rechte fördert die Beteiligung der Mitarbeiter an Entscheidungsprozessen und trägt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei. Außerdem ermöglichen sie dem Betriebsrat, aktiv in Fragen der betrieblichen Ordnung und Sozialpolitik einzugreifen.