Betriebsratsschutz

Der Betriebsratsschutz umfasst gesetzliche Regelungen, die Mitglieder des Betriebsrats vor Benachteiligungen und Kündigungen aufgrund ihrer Tätigkeit schützen. Kernstück ist der besondere Kündigungsschutz, der ordentliche Kündigungen während der Amtszeit und für ein Jahr danach gesetzlich ausschließt. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass Arbeitnehmervertreter ihre Aufgaben unabhängig und ohne Angst vor Repressalien durch den Arbeitgeber wahrnehmen können. Ergänzend verbietet das Betriebsverfassungsgesetz jede Behinderung der Betriebsratsarbeit sowie eine finanzielle oder berufliche Schlechterstellung der Mitglieder.