Dienstvereinbarungen
Dienstvereinbarungen sind formale Übereinkünfte zwischen der Arbeitgeberseite, vertreten durch die Dienststellenleitung, und der Arbeitnehmerseite, repräsentiert durch den Personalrat, in öffentlichen Einrichtungen oder im öffentlichen Dienst. Diese Vereinbarungen regeln spezifische Arbeitsbedingungen, organisatorische Abläufe oder die Nutzung von technischen Einrichtungen und Systemen am Arbeitsplatz. Im Gegensatz zu Tarifverträgen, die branchenweit gelten können, sind Dienstvereinbarungen spezifisch für eine bestimmte Dienststelle oder Organisation und können auf lokale oder spezielle Bedürfnisse zugeschnitten sein. Sie sind ein wichtiges Instrument der Mitbestimmung, da sie es dem Personalrat ermöglichen, aktiv an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen und ‑umgebung mitzuwirken.