Drittelbeteiligungsgesetz
Das Drittelbeteiligungsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das die Beteiligung der Arbeitnehmer an den Aufsichtsräten von Unternehmen regelt. Es sieht vor, dass in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder von den Arbeitnehmern gewählt werden muss. Dadurch sollen die Interessen der Arbeitnehmer stärker berücksichtigt und ihre Mitbestimmung gefördert werden. Das Gesetz gilt für Unternehmen in verschiedenen Branchen, wie beispielsweise der Industrie oder dem Bankensektor.
-
Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat: Was Sie wissen müssen
/
Der Aufsichtsrat ist ein Pflichtorgan in vielen deutschen Unternehmen, das die Geschäftsführung überwacht und berät. Doch wer sitzt eigentlich im Aufsichtsrat und wie werden sie gewählt? Und welche Rolle und welche Rechte haben die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat? Die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Unternehmensmitbestimmung, die darauf abzielt, das Unternehmen im Unternehmensinteresse…