Drittelbeteiligungsgesetz

Das Drit­tel­be­tei­li­gungs­ge­setz ist ein deut­sches Gesetz, das die Betei­li­gung der Arbeit­neh­mer an den Auf­sichts­rä­ten von Unter­neh­men regelt. Es sieht vor, dass in Unter­neh­men mit mehr als 500 Beschäf­tig­ten ein Drit­tel der Auf­sichts­rats­mit­glie­der von den Arbeit­neh­mern gewählt wer­den muss. Dadurch sol­len die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer stär­ker berück­sich­tigt und ihre Mit­be­stim­mung geför­dert wer­den. Das Gesetz gilt für Unter­neh­men in ver­schie­de­nen Bran­chen, wie bei­spiels­wei­se der Indus­trie oder dem Bankensektor.


  • Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung im Auf­sichts­rat: Was Sie wis­sen müssen

    Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung im Auf­sichts­rat: Was Sie wis­sen müssen

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    Der Auf­sichts­rat ist ein Pflicht­or­gan in vie­len deut­schen Unter­neh­men, das die Geschäfts­füh­rung über­wacht und berät. Doch wer sitzt eigent­lich im Auf­sichts­rat und wie wer­den sie gewählt? Und wel­che Rol­le und wel­che Rech­te haben die Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter im Aufsichtsrat? Die Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung im Auf­sichts­rat ist ein wich­ti­ger Bestand­teil der deut­schen Unter­neh­mens­mit­be­stim­mung, die dar­auf abzielt, das Unter­neh­men im Unter­neh­mens­in­ter­es­se…