Einstweiliger Rechtsschutz

Der einst­wei­li­ge Rechts­schutz ist ein vor­läu­fi­ges recht­li­ches Mit­tel, das dazu dient, eine sofor­ti­ge Maß­nah­me zu erwir­ken, um einen dro­hen­den Scha­den abzu­wen­den oder eine bestehen­de Rechts­la­ge zu sichern. Dies kann bei­spiels­wei­se in Form einer einst­wei­li­gen Ver­fü­gung oder eines einst­wei­li­gen Anord­nung gesche­hen. Der einst­wei­li­ge Rechts­schutz wird in der Regel gewährt, wenn eine gericht­li­che Ent­schei­dung in einem Haupt­sa­che­ver­fah­ren nicht recht­zei­tig erlangt wer­den kann und ein drin­gen­der Hand­lungs­be­darf besteht. Er dient dazu, die Rechts­po­si­ti­on einer Par­tei vor­läu­fig zu sichern, bis in einem ordent­li­chen Ver­fah­ren über den Sach­ver­halt ent­schie­den wird.


  • Urteil: Kün­di­gung von Wahl­vor­stands­mit­glied bei Lie­fer­dienst Goril­las unwirksam

    Urteil: Kün­di­gung von Wahl­vor­stands­mit­glied bei Lie­fer­dienst Goril­las unwirksam

    /

    Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg hat in einer Ent­schei­dung vom 12.01.2022 (Az: 23 SaGa 1521/21) fest­ge­stellt, dass die Kün­di­gung eines “Riders” bei Goril­las nicht recht­mä­ßig war. Dies ist nicht das ers­te Mal, dass das Ber­li­ner Start-Up Goril­las in arbeits­recht­li­chen Fra­gen vor Gericht geschei­tert ist. Wir berich­te­ten bereits über eine frü­he­re Ent­schei­dung, die die Fort­set­zung der Betriebs­rats­wahl bei…