Erforderlichkeit

Erfor­der­lich­keit beschreibt die Not­wen­dig­keit einer Maß­nah­me oder Hand­lung, um ein bestimm­tes Ziel zu errei­chen, ohne dabei über das erfor­der­li­che Maß hin­aus­zu­ge­hen. Im recht­li­chen Kon­text wird sie häu­fig zur Prü­fung der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit her­an­ge­zo­gen, ins­be­son­de­re im Arbeits­recht oder Straf­recht. Eine Maß­nah­me gilt als erfor­der­lich, wenn kein mil­de­res, aber eben­so wirk­sa­mes Mit­tel zur Ver­fü­gung steht. Sie ist stets im Ver­hält­nis zum ange­streb­ten Zweck abzuwägen.


  • Betriebs­rats­schu­lung: Anspruch kurz vor Wahl und Amtszeitende

    Betriebs­rats­schu­lung: Anspruch kurz vor Wahl und Amtszeitende

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