Genesenennachweis

Der Gene­se­nen­nach­weis ist ein offi­zi­el­les Doku­ment, das belegt, dass eine Per­son von einer frü­he­ren Infek­ti­on mit einer bestimm­ten Krank­heit gene­sen ist. Der Nach­weis wird übli­cher­wei­se von einem Arzt oder Gesund­heits­amt aus­ge­stellt und beinhal­tet Anga­ben wie das Datum der Infek­ti­on, das Datum der Gene­sung und gege­be­nen­falls den Nach­weis eines Anti­kör­per­tests. Der Gene­se­nen­nach­weis kann von Bedeu­tung sein, um bestimm­te Pri­vi­le­gi­en oder Rech­te in Zei­ten von Pan­de­mien oder ande­ren Infek­ti­ons­aus­brü­chen zu erhal­ten, wie bei­spiels­wei­se die Befrei­ung von Test- oder Impfpflichten.


  • Was bedeu­tet die Ände­rung der Anfor­de­run­gen an Impf- und Genesenennachweisen?

    Was bedeu­tet die Ände­rung der Anfor­de­run­gen an Impf- und Genesenennachweisen?

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    Mit der am 15. Janu­ar 2022 in Kraft getre­te­nen Ver­ord­nung zur der Coro­na-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­me­ver­ord­nung wur­den auch die Anfor­de­run­gen an Impf- und Gene­se­nen­nach­wei­se neu geregelt. Das RKI hat bekannt gege­ben, dass mit sofor­ti­ger Wir­kung die Gel­tungs­dau­er von Gene­se­nen­nach­wei­sen von sechs Mona­ten auf neun­zig Tage ver­kürzt wur­de. Hin­ter­grund sind neue Erkennt­nis­se, dass bei Gene­se­nen der Schutz vor einer…