Das Gruppenwahlprinzip besagt, dass die Mitglieder eines Gremiums nicht von der Gesamtheit aller Wahlberechtigten, sondern getrennt nach verschiedenen Gruppen gewählt werden. Jede dieser Gruppen bestimmt dabei ihre eigenen Vertreter separat, um eine feste Sitzverteilung innerhalb des Organs sicherzustellen. Dieses Verfahren dient vor allem dazu, die Repräsentation unterschiedlicher Interessen zu garantieren, wie etwa bei der Wahl von Aufsichtsräten durch Anteilseigner und Arbeitnehmer. Es verhindert somit, dass eine Mehrheitsgruppe die Besetzung der Sitze für eine andere Gruppe dominiert oder beeinflusst.