Impfnachweis

Ein Impf­nach­weis ist ein Doku­ment oder eine Beschei­ni­gung, die bestä­tigt, dass eine Per­son gegen bestimm­te Krank­hei­ten geimpft wur­de. Es ent­hält Infor­ma­tio­nen wie den Impf­stoff, das Datum der Imp­fung und das Impf­zen­trum. Ein Impf­nach­weis kann ver­wen­det wer­den, um den Immun­schutz einer Per­son nach­zu­wei­sen und ist oft Vor­aus­set­zung für den Zugang zu bestimm­ten Dienst­leis­tun­gen oder Orten, wie zum Bei­spiel für Rei­sen oder den Besuch von Bil­dungs­ein­rich­tun­gen. In der Regel wird der Impf­nach­weis von auto­ri­sier­ten medi­zi­ni­schen Fach­kräf­ten oder Impf­zen­tren ausgestellt.


  • Was bedeu­tet die Ände­rung der Anfor­de­run­gen an Impf- und Genesenennachweisen?

    Was bedeu­tet die Ände­rung der Anfor­de­run­gen an Impf- und Genesenennachweisen?

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    Mit der am 15. Janu­ar 2022 in Kraft getre­te­nen Ver­ord­nung zur der Coro­na-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­me­ver­ord­nung wur­den auch die Anfor­de­run­gen an Impf- und Gene­se­nen­nach­wei­se neu geregelt. Das RKI hat bekannt gege­ben, dass mit sofor­ti­ger Wir­kung die Gel­tungs­dau­er von Gene­se­nen­nach­wei­sen von sechs Mona­ten auf neun­zig Tage ver­kürzt wur­de. Hin­ter­grund sind neue Erkennt­nis­se, dass bei Gene­se­nen der Schutz vor einer…