IT-Mitbestimmung

IT-Mit­be­stim­mung bezeich­net die Betei­li­gungs­rech­te des Betriebs­rats bei der Ein­füh­rung und Anwen­dung von IT-Sys­te­men im Unter­neh­men. Sie soll sicher­stel­len, dass tech­ni­sche Ein­rich­tun­gen, die das Ver­hal­ten oder die Leis­tung der Arbeit­neh­mer über­wa­chen kön­nen, nur mit Zustim­mung des Betriebs­rats ein­ge­setzt wer­den. Grund­la­ge hier­für ist ins­be­son­de­re § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Ziel der IT-Mit­be­stim­mung ist der Schutz der Per­sön­lich­keits­rech­te und die Wah­rung fai­rer Arbeits­be­din­gun­gen im digi­ta­len Arbeitsumfeld.


  • IT-Mit­be­stim­mung: Rech­te und Pflich­ten des Betriebs­rats bei IT-Systemen

    IT-Mit­be­stim­mung: Rech­te und Pflich­ten des Betriebs­rats bei IT-Systemen

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