IT-Mitbestimmung
IT-Mitbestimmung bezeichnet die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung und Anwendung von IT-Systemen im Unternehmen. Sie soll sicherstellen, dass technische Einrichtungen, die das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwachen können, nur mit Zustimmung des Betriebsrats eingesetzt werden. Grundlage hierfür ist insbesondere § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Ziel der IT-Mitbestimmung ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte und die Wahrung fairer Arbeitsbedingungen im digitalen Arbeitsumfeld.
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IT-Mitbestimmung: Rechte und Pflichten des Betriebsrats bei IT-Systemen
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Rechte und Pflichten des Betriebsrats bei der Einführung und Anwendung von IT-Systemen. Jetzt informieren!