Kirchenarbeitsrecht
Das Kirchenarbeitsrecht regelt die Arbeitsverhältnisse innerhalb der Kirchen und religiösen Gemeinschaften. Es unterscheidet sich vom staatlichen Arbeitsrecht, da es auf besonderen rechtlichen Grundlagen beruht, die von den Kirchen selbst festgelegt werden. Es regelt unter anderem Fragen wie Einstellung, Entlohnung, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigung von Mitarbeitern in kirchlichen Institutionen. Dabei werden auch spezifische Anforderungen an die Religionszugehörigkeit oder die kirchliche Treue gestellt.
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Bischöfe reformieren kirchliches Arbeitsrecht
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Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat beschlossen, das kirchliche Arbeitsrecht zu ändern, um die Rechte von LGBTQ+ Menschen, Geschiedenen und Wiederverheirateten besser zu schützen. Derzeit ist es Arbeitgebern bei Kirche und Caritas erlaubt, Mitarbeiter aufgrund ihres Privatlebens, einschließlich ihrer sexuellen Orientierung, ihres Familienstandes und ihrer familiären Situation, zu diskriminieren. Dies wird nach dem neuen Gesetz nicht…