Kirchenarbeitsrecht

Das Kir­chen­ar­beits­recht regelt die Arbeits­ver­hält­nis­se inner­halb der Kir­chen und reli­giö­sen Gemein­schaf­ten. Es unter­schei­det sich vom staat­li­chen Arbeits­recht, da es auf beson­de­ren recht­li­chen Grund­la­gen beruht, die von den Kir­chen selbst fest­ge­legt wer­den. Es regelt unter ande­rem Fra­gen wie Ein­stel­lung, Ent­loh­nung, Arbeits­zeit, Urlaub und Kün­di­gung von Mit­ar­bei­tern in kirch­li­chen Insti­tu­tio­nen. Dabei wer­den auch spe­zi­fi­sche Anfor­de­run­gen an die Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit oder die kirch­li­che Treue gestellt.


  • Bischö­fe refor­mie­ren kirch­li­ches Arbeitsrecht

    Bischö­fe refor­mie­ren kirch­li­ches Arbeitsrecht

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    Die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz (DBK) hat beschlos­sen, das kirch­li­che Arbeits­recht zu ändern, um die Rech­te von LGBTQ+ Men­schen, Geschie­de­nen und Wie­der­ver­hei­ra­te­ten bes­ser zu schützen. Der­zeit ist es Arbeit­ge­bern bei Kir­che und Cari­tas erlaubt, Mit­ar­bei­ter auf­grund ihres Pri­vat­le­bens, ein­schließ­lich ihrer sexu­el­len Ori­en­tie­rung, ihres Fami­li­en­stan­des und ihrer fami­liä­ren Situa­ti­on, zu dis­kri­mi­nie­ren. Dies wird nach dem neu­en Gesetz nicht…