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Bischö­fe refor­mie­ren kirch­li­ches Arbeitsrecht

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Die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz (DBK) hat beschlos­sen, das kirch­li­che Arbeits­recht zu ändern, um die Rech­te von LGBTQ+ Men­schen, Geschie­de­nen und Wie­der­ver­hei­ra­te­ten bes­ser zu schützen.

Der­zeit ist es Arbeit­ge­bern bei Kir­che und Cari­tas erlaubt, Mit­ar­bei­ter auf­grund ihres Pri­vat­le­bens, ein­schließ­lich ihrer sexu­el­len Ori­en­tie­rung, ihres Fami­li­en­stan­des und ihrer fami­liä­ren Situa­ti­on, zu dis­kri­mi­nie­ren. Dies wird nach dem neu­en Gesetz nicht mehr der Fall sein.

LGBTQ+ Men­schen, Geschie­de­ne und Wie­der­ver­hei­ra­te­te sind nun vor Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz geschützt. Dies ist ein gro­ßer Schritt vor­wärts für die Gleich­stel­lung in der Kir­che und der Caritas.

Das neue Gesetz wird es den Mit­ar­bei­tern auch leich­ter machen, Fäl­le von Dis­kri­mi­nie­rung zu mel­den. Dies wird dazu bei­tra­gen, dass LGBTQ+ Men­schen, Geschie­de­ne und Wie­der­ver­hei­ra­te­te am Arbeits­platz fair und mit Respekt behan­delt werden.

Die Ent­schei­dung der DBK, das kirch­li­che Arbeits­recht zu ändern, ist ein posi­ti­ver Schritt nach vorn für Gleich­be­rech­ti­gung und Inklu­si­on in der Kirche.

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