Kirchliches Arbeitsrecht
Das kirchliche Arbeitsrecht umfasst die rechtlichen Regelungen, die sich auf das Arbeitsverhältnis von Mitarbeitern in kirchlichen Einrichtungen beziehen. Es basiert auf dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und wird durch die staatliche Gesetzgebung ergänzt. Kirchliche Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Mitarbeiter nach den Grundsätzen ihrer eigenen religiösen Überzeugung einzustellen und zu beurteilen. Dabei gelten gewisse Ausnahmen von den allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie beispielsweise beim Kündigungsschutz oder der Einstellung von nicht-religiösen Mitarbeitern.
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Bischöfe reformieren kirchliches Arbeitsrecht
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Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat beschlossen, das kirchliche Arbeitsrecht zu ändern, um die Rechte von LGBTQ+ Menschen, Geschiedenen und Wiederverheirateten besser zu schützen. Derzeit ist es Arbeitgebern bei Kirche und Caritas erlaubt, Mitarbeiter aufgrund ihres Privatlebens, einschließlich ihrer sexuellen Orientierung, ihres Familienstandes und ihrer familiären Situation, zu diskriminieren. Dies wird nach dem neuen Gesetz nicht…