Koaltionsvertrag

Ein Koali­ti­ons­ver­trag ist eine schrift­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen ver­schie­de­nen poli­ti­schen Par­tei­en, die sich zusam­men­schlie­ßen, um eine Regie­rungs­ko­ali­ti­on zu bil­den. In die­sem Ver­trag wer­den sowohl die gemein­sa­me poli­ti­sche Aus­rich­tung als auch kon­kre­te Zie­le und Vor­ha­ben der Koali­ti­ons­part­ner fest­ge­hal­ten. Der Koali­ti­ons­ver­trag dient als Grund­la­ge für die Zusam­men­ar­beit der Par­tei­en wäh­rend der Regie­rungs­zeit und legt fest, wie Ent­schei­dun­gen getrof­fen wer­den und wie Res­sorts und Ämter auf­ge­teilt werden.


  • Was ist das Nachhaltigkeitsdreieck?

    Was ist das Nachhaltigkeitsdreieck?

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    Lie­be Freun­din­nen und Freunde, die­se Woche begin­nen die Koal­ti­ons­ge­sprä­che der drei Wahl­ge­win­ner Grü­ne, SPD und FDP. Die Par­tei­en haben dazu 22 Arbeits­grup­pen gebil­det, die den Koali­ti­ons­ver­trag aus­ar­bei­ten sol­len. Ab über­mor­gen sol­len die Arbeits­grup­pen tagen. Jeweils vier bis sechs Ver­hand­le­rin­nen und Ver­hand­ler pro Par­tei rin­gen um die Inhal­te auf Grund­la­ge des Son­die­rungs­er­geb­nis­ses. Der Fokus der Grü­nen…