Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
Die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber bezeichnet die Verpflichtung des Unternehmens, bestimmte Ausgaben für seine Beschäftigten zu tragen. Dies kann sich aus gesetzlichen Vorgaben, Tarifverträgen oder individuellen Vereinbarungen ergeben. Typische Beispiele sind Fortbildungen für Betriebsräte, notwendige Arbeitsmittel oder Reisekosten für dienstliche Tätigkeiten. Entscheidend ist, ob die Kosten im Interesse des Arbeitgebers oder zur Erfüllung betrieblicher Pflichten anfallen.
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Betriebsratsschulung: Anspruch kurz vor Wahl und Amtszeitende
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