Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Die Kos­ten­über­nah­me durch den Arbeit­ge­ber bezeich­net die Ver­pflich­tung des Unter­neh­mens, bestimm­te Aus­ga­ben für sei­ne Beschäf­tig­ten zu tra­gen. Dies kann sich aus gesetz­li­chen Vor­ga­ben, Tarif­ver­trä­gen oder indi­vi­du­el­len Ver­ein­ba­run­gen erge­ben. Typi­sche Bei­spie­le sind Fort­bil­dun­gen für Betriebs­rä­te, not­wen­di­ge Arbeits­mit­tel oder Rei­se­kos­ten für dienst­li­che Tätig­kei­ten. Ent­schei­dend ist, ob die Kos­ten im Inter­es­se des Arbeit­ge­bers oder zur Erfül­lung betrieb­li­cher Pflich­ten anfallen.


  • Betriebs­rats­schu­lung: Anspruch kurz vor Wahl und Amtszeitende

    Betriebs­rats­schu­lung: Anspruch kurz vor Wahl und Amtszeitende

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