Kostenübernahmeerklärung

Eine Kos­ten­über­nah­me­er­klä­rung ist ein schrift­li­ches Doku­ment, in dem eine Per­son oder Orga­ni­sa­ti­on erklärt, dass sie die Kos­ten für bestimm­te Leis­tun­gen oder Aus­ga­ben über­neh­men wird. Dies kann bei­spiels­wei­se im Rah­men einer Ver­si­che­rungs­po­li­ce oder eines Ver­trags ver­ein­bart wer­den. Die Kos­ten­über­nah­me­er­klä­rung dient als ver­bind­li­che Zusa­ge, dass die genann­ten Kos­ten von der aus­stel­len­den Par­tei getra­gen wer­den. Sie ist ein wich­ti­ges Doku­ment, um die finan­zi­el­le Ver­ant­wor­tung und Ver­pflich­tung fest­zu­hal­ten und zu klären.


  • Schu­lungs­an­spruch ver­ste­hen und anwen­den: Ein recht­li­cher Rat­ge­ber für Betriebsräte

    Schu­lungs­an­spruch ver­ste­hen und anwen­den: Ein recht­li­cher Rat­ge­ber für Betriebsräte

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    Im Rah­men ihrer wich­ti­gen Rol­le im Unter­neh­men ste­hen Betriebs­rä­te vor der Her­aus­for­de­rung, ihre Rech­te und Pflich­ten stets zu ken­nen und kom­pe­tent aus­zu­füh­ren. Ein zen­tra­ler Aspekt die­ser Ver­ant­wor­tung ist der Schu­lungs­an­spruch, der im § 37 Abs. 6 des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) ver­an­kert ist und durch zahl­rei­che Gerichts­ent­schei­dun­gen geformt wur­de. Die­ser Arti­kel dient als Weg­wei­ser für Betriebs­rä­te, um…