Kündigungsschutzklage

Eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge ist eine gericht­li­che Kla­ge, die ein Arbeit­neh­mer ein­reicht, um gegen eine Kün­di­gung sei­nes Arbeits­ver­hält­nis­ses vor­zu­ge­hen. Mit der Kün­di­gungs­schutz­kla­ge soll der Arbeit­neh­mer den Kün­di­gungs­grund über­prü­fen las­sen und gege­be­nen­falls eine Rück­nah­me oder Ent­schä­di­gung erwir­ken. Die Kla­ge wird in der Regel vor dem Arbeits­ge­richt ein­ge­reicht und es gel­ten bestimm­te Fris­ten für die Ein­rei­chung. Die Kün­di­gungs­schutz­kla­ge bie­tet dem Arbeit­neh­mer einen recht­li­chen Weg, um sich gegen unge­recht­fer­tig­te Kün­di­gun­gen zu wehren.


  • Bin ich eigent­lich vor einer Kün­di­gung geschützt?

    Bin ich eigent­lich vor einer Kün­di­gung geschützt?

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    Gute Fra­ge. Hier mei­ne kur­ze Ant­wort: Der all­ge­mei­ne Kün­di­gungs­schutz gilt für alle Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, die unter den Gel­tungs­be­reich des Kün­di­gungs­schutz­ge­set­zes (KSchG) fal­len. Ob das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz auf ein Arbeits­ver­hält­nis Anwen­dung fin­det, hängt von der Grö­ße des Betrie­bes (oder der Ver­wal­tung) und vom Beginn des Arbeits­ver­hält­nis­ses ab. • Hat das Arbeits­ver­hält­nis am 1. Janu­ar 2004 oder danach…