Kündigungsschutzprozess

Ein Kün­di­gungs­schutz­pro­zess ist ein gericht­li­ches Ver­fah­ren, das ein Arbeit­neh­mer ein­lei­ten kann, wenn er sich gegen eine Kün­di­gung sei­nes Arbeits­ver­trags durch den Arbeit­ge­ber weh­ren möch­te. Der Pro­zess dient dazu, die Recht­mä­ßig­keit der Kün­di­gung zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls eine Wie­der­ein­stel­lung oder eine Abfin­dung zu erwir­ken. Dabei kommt es auf die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Kün­di­gungs­fris­ten sowie auf das Vor­lie­gen eines Kün­di­gungs­grun­des an.


  • Bin ich eigent­lich vor einer Kün­di­gung geschützt?

    Bin ich eigent­lich vor einer Kün­di­gung geschützt?

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    Gute Fra­ge. Hier mei­ne kur­ze Ant­wort: Der all­ge­mei­ne Kün­di­gungs­schutz gilt für alle Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, die unter den Gel­tungs­be­reich des Kün­di­gungs­schutz­ge­set­zes (KSchG) fal­len. Ob das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz auf ein Arbeits­ver­hält­nis Anwen­dung fin­det, hängt von der Grö­ße des Betrie­bes (oder der Ver­wal­tung) und vom Beginn des Arbeits­ver­hält­nis­ses ab. • Hat das Arbeits­ver­hält­nis am 1. Janu­ar 2004 oder danach…