LAG Nürnberg

Die LAG Nürn­berg ist die Abkür­zung für die Lan­des­ar­beits­ge­mein­schaft Nürn­berg. Dabei han­delt es sich um eine regio­na­le Zusam­men­ar­beit ver­schie­de­ner Akteu­re wie Kom­mu­nen, Wirt­schafts­ver­bän­de, Gewerk­schaf­ten und Bil­dungs­ein­rich­tun­gen in Nürn­berg. Ziel der LAG Nürn­berg ist es, gemein­sam Maß­nah­men zu pla­nen und umzu­set­zen, um die regio­na­le Wirt­schaft und den Arbeits­markt zu för­dern und die Lebens­be­din­gun­gen in Nürn­berg zu verbessern.


  • LAG Nürn­berg: Arbeit­ge­ber darf Betriebs­rat wegen Abfin­dungs­for­de­rung nicht öffent­lich diffamieren

    LAG Nürn­berg: Arbeit­ge­ber darf Betriebs­rat wegen Abfin­dungs­for­de­rung nicht öffent­lich diffamieren

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    Immer wie­der kommt es vor, dass Arbeit­ge­ber und Betriebs­rä­te in Kon­flikt gera­ten. In einem aktu­el­len Fall hat das Lan­des­ar­beits­ge­richt Nürn­berg (Az.: 1 TaBV­Ga 4/22) nun ent­schie­den, dass ein Arbeit­ge­ber ein Betriebs­rats­mit­glied nicht öffent­lich dif­fa­mie­ren darf. Der Arbeit­ge­ber hat­te in Aus­hän­gen und auf einer Betriebs­ver­samm­lung behaup­tet, das Betriebs­rats­mit­glied habe ver­sucht, sich qua Amt einen per­sön­li­chen Vor­teil zu…