Laufende Geschäfte sind alle regelmäßig wiederkehrenden Verwaltungs- und Managementaufgaben, die für den täglichen Betrieb einer Organisation oder Behörde notwendig sind. Diese Tätigkeiten zeichnen sich dadurch aus, dass sie keine grundsätzliche oder weitreichende Bedeutung für die strategische Ausrichtung haben und nach festen Routinen ablaufen. In der Regel ist die Leitung befugt, diese Entscheidungen eigenständig zu treffen, ohne für jeden Einzelfall die ausdrückliche Zustimmung übergeordneter Gremien einzuholen. Dazu gehören beispielsweise routinemäßige Personalangelegenheiten, kleinere Anschaffungen oder die Abwicklung des täglichen Zahlungsverkehrs.

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Leitfaden zum Betriebsausschuss nach § 27 BetrVG: Ab wann er Pflicht ist, wie die Wahl abläuft und welche Aufgaben zur selbstständigen Erledigung gehören.