LPersVG

Das Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) regelt die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf Landesebene. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Bildung von Personalvertretungen in Landesbehörden und anderen öffentlichen Einrichtungen. Das Gesetz legt fest, wie die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber vertreten werden und welche Rechte und Pflichten die Personalvertretungen haben. Es gewährleistet eine demokratische Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf Landesebene.