Mindestlohn

Der Min­dest­lohn ist der gesetz­lich fest­ge­leg­te unte­re Grenz­wert für die Bezah­lung von Arbeitnehmer:innen. Er stellt sicher, dass Arbeitnehmer:innen in Voll­zeit eine ange­mes­se­ne Ver­gü­tung für ihre Arbeit erhal­ten und vor Aus­beu­tung geschützt wer­den. Der genaue Betrag des Min­dest­lohns vari­iert je nach Land und wird in der Regel von Regie­run­gen oder Arbeits­markt­par­tei­en ver­ein­bart. Der Min­dest­lohn kann die Arbeits­be­din­gun­gen ver­bes­sern und die Ein­kom­mens­un­gleich­heit ver­rin­gern.


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    Die Mindestlohnkommission empfiehlt eine stufenweise Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 Euro bis 2027. Erfahren Sie mehr über die Details, Hintergründe und Auswirkungen.

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    GroKo 2.0 im Arbeitsrecht: Änderungen und Auswirkungen für Arbeitnehmer und Betriebsräte

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    Alle Änderungen im Arbeitsrecht durch GroKo 2.0: Mindestlohn, Mitbestimmung, Kündigungsschutz, Arbeitszeit. Infos für Arbeitnehmer & Betriebsräte.

  • Bundesarbeitsgericht – Kein gesetzlicher Mindestlohn bei Pflichtpraktikum

    Bundesarbeitsgericht – Kein gesetzlicher Mindestlohn bei Pflichtpraktikum

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    Ein Prak­ti­kum muss nicht mit dem Min­dest­lohn ver­gü­tet wer­den, wenn es Vor­aus­set­zung ist, um ein Stu­di­um auf­zu­neh­men. Das hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) mit Urteil vom 19.01.2022, 5 AZR 217/21 ent­schie­den. In der Pres­se­mit­tei­lung des Bun­des­ar­beits­ge­richts Nr. 1/22 heißt es dazu: Kein gesetzlicher Mindestlohn für Pflichtpraktikum als Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums Prak­ti­kan­ten, die ein…