Mitarbeiterbeteiligung

Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung bezeich­net die Ein­bin­dung der Beleg­schaft in Ent­schei­dungs­pro­zes­se und die Teil­ha­be am Unter­neh­mens­er­folg. Die­se kann sowohl imma­te­ri­ell, durch Mit­spra­che und Mit­ge­stal­tung bei Arbeits­ab­läu­fen und ‑bedin­gun­gen, als auch mate­ri­ell, etwa durch Akti­en­op­tio­nen oder Gewinn­be­tei­li­gun­gen, erfol­gen. Ziel der Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung ist es, die Moti­va­ti­on und Zufrie­den­heit der Mit­ar­bei­ter zu stei­gern, sie enger an das Unter­neh­men zu bin­den und ihr Enga­ge­ment für die Unter­neh­mens­zie­le zu för­dern. Durch die direk­te Betei­li­gung füh­len sich Mit­ar­bei­ter stär­ker ver­ant­wort­lich für ihren Arbeits­be­reich und das gesam­te Unter­neh­men, was sich posi­tiv auf Inno­va­ti­on, Pro­duk­ti­vi­tät und Betriebs­kli­ma aus­wir­ken kann.


  • Betriebs­rats­wahl bei Tes­la in Grün­hei­de: Ein Schritt in die Zukunft der Arbeitnehmerrechte

    Betriebs­rats­wahl bei Tes­la in Grün­hei­de: Ein Schritt in die Zukunft der Arbeitnehmerrechte

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    Die Betriebs­rats­wahl bei Tes­la im Werk Grün­hei­de mar­kiert einen ent­schei­den­den Moment für die Arbeit­neh­mer­rech­te in der moder­nen Indus­trie­land­schaft. Mit­te März fand die­se signi­fi­kan­te Wahl statt, nach­dem das Lan­des­ar­beits­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg grü­nes Licht gege­ben hat­te, trotz anfäng­li­cher juris­ti­scher Hür­den. Die­ses Ereig­nis stellt nicht nur für die Mit­ar­bei­ter von Tes­la, son­dern auch für die gesam­te Tech­no­lo­gie­bran­che einen wich­ti­gen…