Montan-Mitbestimmungsgesetz

Das Mon­tan-Mit­be­stim­mungs­ge­setz ist ein deut­sches Gesetz, das die Mit­be­stim­mung der Arbeit­neh­mer in Unter­neh­men der Mon­tan­in­dus­trie regelt. Es wur­de 1951 ein­ge­führt und gilt für Unter­neh­men, die in den Berei­chen Berg­bau, Eisen und Stahl tätig sind. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter in den Auf­sichts­rä­ten die­ser Unter­neh­men sit­zen und somit an Ent­schei­dun­gen mit­wir­ken können.


  • Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung im Auf­sichts­rat: Was Sie wis­sen müssen

    Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung im Auf­sichts­rat: Was Sie wis­sen müssen

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    Der Auf­sichts­rat ist ein Pflicht­or­gan in vie­len deut­schen Unter­neh­men, das die Geschäfts­füh­rung über­wacht und berät. Doch wer sitzt eigent­lich im Auf­sichts­rat und wie wer­den sie gewählt? Und wel­che Rol­le und wel­che Rech­te haben die Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter im Aufsichtsrat? Die Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung im Auf­sichts­rat ist ein wich­ti­ger Bestand­teil der deut­schen Unter­neh­mens­mit­be­stim­mung, die dar­auf abzielt, das Unter­neh­men im Unter­neh­mens­in­ter­es­se…