Montan-Mitbestimmungsgesetz
Das Montan-Mitbestimmungsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen der Montanindustrie regelt. Es wurde 1951 eingeführt und gilt für Unternehmen, die in den Bereichen Bergbau, Eisen und Stahl tätig sind. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten dieser Unternehmen sitzen und somit an Entscheidungen mitwirken können.
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Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat: Was Sie wissen müssen
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Der Aufsichtsrat ist ein Pflichtorgan in vielen deutschen Unternehmen, das die Geschäftsführung überwacht und berät. Doch wer sitzt eigentlich im Aufsichtsrat und wie werden sie gewählt? Und welche Rolle und welche Rechte haben die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat? Die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Unternehmensmitbestimmung, die darauf abzielt, das Unternehmen im Unternehmensinteresse…