Die Personalvertretung ist im Jahr 2026 das gesetzlich vorgesehene Organ der kollektiven Interessenvertretung der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber oder der Dienststellenleitung. Sie wird von den Beschäftigten gewählt und hat die Aufgabe, deren berufliche, soziale und wirtschaftliche Interessen zu wahren. Dabei wirkt sie insbesondere bei personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen mit oder bestimmt mit. Je nach Bereich tritt sie als Personalrat im öffentlichen Dienst oder als Betriebsrat in der Privatwirtschaft auf.

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Leitfaden zur Personalratswahl Bayern 2026: So bereiten sich Wahlvorstände durch Schulungen rechtssicher auf die Wahl nach BayPVG vor.

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Leitfaden zur Personalratswahl 2026: So sichern Wahlvorstandsschulungen und Seminare den rechtssicheren Ablauf und verhindern Wahlanfechtungen.