Personenbedingte Kündigung

Eine per­so­nen­be­ding­te Kün­di­gung bezieht sich auf die Been­di­gung eines Arbeits­ver­hält­nis­ses auf­grund von per­sön­li­chen Umstän­den, die das Arbeits­ver­hält­nis beein­träch­ti­gen. Dies kann der Fall sein, wenn ein Arbeit­neh­mer auf­grund von Krank­heit, man­geln­der Leis­tungs­fä­hig­keit oder ähn­li­chen Grün­den sei­ne ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Auf­ga­ben nicht erfül­len kann. Bei einer per­so­nen­be­ding­ten Kün­di­gung müs­sen Arbeit­ge­ber stren­ge recht­li­che Vor­aus­set­zun­gen erfül­len und in vie­len Fäl­len alter­na­ti­ve Lösun­gen, wie bei­spiels­wei­se eine Umge­stal­tung des Arbeits­plat­zes oder eine Ver­set­zung, prüfen.


  • Bin ich eigent­lich vor einer Kün­di­gung geschützt?

    Bin ich eigent­lich vor einer Kün­di­gung geschützt?

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    Gute Fra­ge. Hier mei­ne kur­ze Ant­wort: Der all­ge­mei­ne Kün­di­gungs­schutz gilt für alle Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, die unter den Gel­tungs­be­reich des Kün­di­gungs­schutz­ge­set­zes (KSchG) fal­len. Ob das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz auf ein Arbeits­ver­hält­nis Anwen­dung fin­det, hängt von der Grö­ße des Betrie­bes (oder der Ver­wal­tung) und vom Beginn des Arbeits­ver­hält­nis­ses ab. • Hat das Arbeits­ver­hält­nis am 1. Janu­ar 2004 oder danach…