Personenbedingte Kündigung
Eine personenbedingte Kündigung bezieht sich auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund von persönlichen Umständen, die das Arbeitsverhältnis beeinträchtigen. Dies kann der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit, mangelnder Leistungsfähigkeit oder ähnlichen Gründen seine vertraglich vereinbarten Aufgaben nicht erfüllen kann. Bei einer personenbedingten Kündigung müssen Arbeitgeber strenge rechtliche Voraussetzungen erfüllen und in vielen Fällen alternative Lösungen, wie beispielsweise eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder eine Versetzung, prüfen.
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Bin ich eigentlich vor einer Kündigung geschützt?
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Gute Frage. Hier meine kurze Antwort: Der allgemeine Kündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) fallen. Ob das Kündigungsschutzgesetz auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, hängt von der Größe des Betriebes (oder der Verwaltung) und vom Beginn des Arbeitsverhältnisses ab. • Hat das Arbeitsverhältnis am 1. Januar 2004 oder danach…